§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der Meine Lieblingswohnung Bad Kissingen GmbH, Hurlesbuck 1, 73494 Rosenberg (nachfolgend „Räumheld" oder „Auftragnehmer"), und ihren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Erbringung von Umzugs-, Entrümpelungs- und Haushaltsauflösungsleistungen.

(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Räumheld ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss, Festpreis-Angebot

(1) Anfragen des Auftraggebers (telefonisch, per E-Mail, WhatsApp oder Webformular) sind unverbindlich.

(2) Räumheld bietet eine kostenlose Vor-Ort-Besichtigung an. Auf Grundlage dieser Besichtigung übermittelt Räumheld dem Auftraggeber ein schriftliches Festpreis-Angebot in Textform (E-Mail oder WhatsApp ausreichend), in dem Leistungsumfang, Termin und Vergütung verbindlich aufgeführt sind.

(3) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot in Textform annimmt. Die Annahme kann auch durch konkludente Bestätigung des Termins erfolgen.

§ 3 Leistungsumfang und Festpreis

(1) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist allein das schriftliche Festpreis-Angebot. Im vereinbarten Festpreis enthalten sind in der Regel: die Räumung der angebotenen Bereiche, Sortierung, Bereitstellung von Containern und Transportmitteln, fachgerechte Entsorgung über zertifizierte Verwertungsbetriebe, besenreine Übergabe der geräumten Flächen und eine Foto-Dokumentation des Endzustands.

(2) Festpreis-Garantie: Sollte sich der Aufwand während der Ausführung als höher erweisen als bei der Besichtigung eingeschätzt (z. B. wegen unerwartet hohem Räumvolumen innerhalb der angebotenen Bereiche), bleibt der Festpreis verbindlich. Eine Nachforderung erfolgt ausschließlich in den in Absatz 3 genannten Fällen.

(3) Eine Anpassung der Vergütung kann verlangt werden, wenn:

(4) In den Fällen des Absatz 3 informiert Räumheld den Auftraggeber unverzüglich über den voraussichtlichen Mehraufwand und die voraussichtlichen Mehrkosten. Die Arbeiten werden nur fortgesetzt, wenn der Auftraggeber die Mehrleistung in Textform freigibt. Bestehen bleibt das Recht des Auftraggebers, vom Vertrag in diesem Fall zurückzutreten; bereits erbrachte Teilleistungen sind angemessen zu vergüten.

§ 4 Wertanrechnung

(1) Werthaltige Möbel, Antiquitäten oder sonstige Gegenstände, die Räumheld zur Weiterverwertung übernimmt, werden auf Wunsch des Auftraggebers vor der Räumung gemeinsam gesichtet und ihr Wert vereinbart.

(2) Der vereinbarte Wert wird auf den Festpreis angerechnet oder nach erfolgreichem Verkauf an den Auftraggeber ausgekehrt; das konkrete Vorgehen wird vor der Räumung in Textform festgehalten.

(3) Räumheld ist nicht verpflichtet, Wertgegenstände zu identifizieren, die der Auftraggeber selbst nicht erkennbar gemacht hat.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

§ 6 Termine, Verzug, Kündigung

(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, wenn sie schriftlich als solche bezeichnet werden.

(2) Verzögerungen aus Gründen höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen oder Witterungseinflüssen, die einen Einsatz unzumutbar machen, berechtigen Räumheld zur Verschiebung des Termins. Der Auftraggeber wird unverzüglich informiert.

(3) Sagt der Auftraggeber einen verbindlich vereinbarten Termin später als 48 Stunden vor Ausführungsbeginn ab, ist Räumheld berechtigt, pauschal 25 % der Auftragssumme als Aufwandsentschädigung in Rechnung zu stellen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass Räumheld kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Vergütung, Zahlung, Eigentumsübergang

(1) Die Vergütung versteht sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, als Bruttopreis inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Vergütung ist nach Abnahme der erbrachten Leistung (Rechnungsstellung) ohne Abzug binnen 14 Tagen fällig, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Zahlung erfolgt per Überweisung oder bar gegen Quittung.

(3) Bei größeren Aufträgen (Festpreis ab 3.000 € brutto) ist Räumheld berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von bis zu 30 % der Auftragssumme zu verlangen. Diese ist vor Beginn der Arbeiten zu leisten.

(4) Bei Räumungen geht das Eigentum an den entsorgten oder zur Verwertung übernommenen Gegenständen mit dem Beginn der Räumungsarbeiten auf Räumheld über, soweit diese nicht ausdrücklich von der Übernahme ausgenommen wurden. Räumheld trägt ab diesem Zeitpunkt die alleinige Verfügungsbefugnis und die Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung.

§ 8 Haftung

(1) Räumheld haftet nach den gesetzlichen Vorschriften, soweit der Auftraggeber Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen oder durch Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit verursacht wurden.

(2) Im Übrigen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) auf den Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

(3) Eine darüber hinausgehende Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen.

(4) Soweit Räumheld einen Umzug als Frachtführer im Sinne der §§ 407 ff. HGB durchführt, gelten die Haftungsregeln des § 451 HGB (Umzugsvertrag) mit den dort vorgesehenen Haftungshöchst­beträgen.

(5) Räumheld dokumentiert den Zustand der zu räumenden bzw. zu transportierenden Objekte vor Beginn der Arbeiten in Foto-Aufnahmen. Schäden, die der Auftraggeber gegenüber Räumheld geltend machen will, sind nach Möglichkeit im Beisein eines Mitarbeiters von Räumheld festzustellen und in Textform zu rügen.

(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Falle der Übernahme einer Garantie oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.

§ 9 Gewährleistung bei Werkleistungen

Soweit Räumheld werkvertragliche Leistungen erbringt (insbesondere bei Räumungs- und Auflösungsarbeiten), gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 633 ff. BGB). Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen. Räumheld ist berechtigt, Mängel zunächst durch Nachbesserung zu beseitigen.

§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbraucher steht beim Vertragsschluss im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Einzelheiten ergeben sich aus unserer Widerrufsbelehrung, die wir Verbrauchern zusätzlich vor Vertragsschluss in Textform übermitteln.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten des Auftraggebers erfolgt nach den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO. Einzelheiten sind unserer Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern bleibt der zwingende Schutz durch das Recht des Aufenthaltsstaates des Verbrauchers unberührt.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz von Räumheld in 73494 Rosenberg. Räumheld ist berechtigt, auch am Sitz des Auftraggebers zu klagen.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

Hinweis Verbraucherschlichtung: Räumheld ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen (§ 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz – VSBG).